Skip to main content

Corona? Wir stornieren kostenfrei!

Coronavirus Stornierungsbedingungen

Gemäß der aktuell gültigen Verordnungen der Landesregierung von Meckenburg-Vorpommern zu Maßnahmen zum Coronavirus kann es sein, dass ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich ist, weil entweder ein generelles Beherbergungsverbot oder ein Beherbergungsverbot für bestimmte Personenkreise besteht. Dabei kommt die Situation eines Lockdowns einem generellen Beherbergungsverbot gleich. Bei einem Beherbergungsverbot für bestimmte Personenkreise (z.B. Personen, die Ihren Wohnsitz in einem bestimmten Postleitzahlengebiet haben oder die ungeimpft sind) ist zu beurteilen, ob es für diese Personenkreise zumutbar / hinnehmbar ist, die Voraussetzungen für eine Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Anreise herzustellen. Es ist beispielsweise durchaus zumutbar / hinnehmbar, sich zeitnah impfen zu lassen, so dass bis zur Anreise ein voller Impfschutz besteht. Die Zumutbarkeit ergibt sich schon aus der Tatsache, dass sich mittlerweile weit über 60% der deutschen Bevölkerung haben impfen lassen. Mit dem Präparat von Johnson&Johnson ist dies sogar innerhalb von drei Wochen möglich. Dagegen wäre es nicht zumutbar, in ein anderes Postleitzahlengebiet umzuziehen, um die Voraussetzung für eine Beherbergung zu erfüllen.

Ob für uns allgemein oder für Sie als Gast im Besonderen aktuell ein Beherbergungsverbot besteht, erfahren Sie aus der aktuell gültigen Landesverordnung. Diese finden Sie auf dem Regierungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter folgendem Link: https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/

Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Buchung ist nur dann möglich, wenn der Antritt der Buchung durch einen Umstand der höheren Gewalt (§8 Absatz 3 unserer AGB) verhindert wird.
Dies trifft zu wenn:
– ein generelles Beherbergungsverbot besteht oder
– ein Beherbergungsverbot für eine Personengruppe besteht, der Sie angehören und
– es Ihnen nicht möglich ist bzw. es nicht zumutbar ist, bis zu Ihrer Anreise die Bedingungen herzustellen, die Voraussetzung für eine Beherbergung sind.

Regelungen zu höherer Gewalt gemäß unseren AGB:
– Ihre Buchung wird durch uns kostenfrei storniert.
– Sämtliche bereits an uns gezahlten Beträge werden an Sie erstattet *).

*) Wir behalten lediglich die erhobene Buchungsgebühr in Höhe von 13€ ein.

Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Bankverbindung mit und geben Sie uns ein paar Tage Zeit für die Bearbeitung, Sie erhalten Ihr Geld in jedem Fall zurück.

Keine Fälle von höherer Gewalt

Der Umstand der höheren Gewalt tritt nur in Kraft, wenn wir als Vermieter Sie als Gast nicht beherbergen dürfen und Sie als Gast nicht in zumutbarem Ausmaß Maßnahmen ergreifen können, um die Voraussetzung für eine Beherbergung zu erfüllen. Ausschlaggebend dafür ist dabei der Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe der (geänderten) Voraussetzungen für eine Beherbergung.

Folgende Beispiele gelten nicht als höhere Gewalt:
– Sie sind selbst an Corona erkrankt.
– Einer Ihrer Mitreisenden ist an Corona erkrankt.
– Sie befinden sich in Quarantäne.
– Einer Ihrer Mitreisenden befindet sich in Quarantäne.
– Sie haben generelle Bedenken, Ihre Reise anzutreten.
– Sie sind nicht geimpft und es ist zeitlich machbar, bis zu Ihrer Anreise einen Impfschutz herzustellen.
– …

Diese Umstände und viele weitere Beispiele fallen nicht in den Bereich der höheren Gewalt. Hier können wir nur gemäß unseren regulären Stornierungsbedingungen (§7 unserer AGB) mit entsprechenden Gebühren abrechnen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, für solche Fälle vorab eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und sich hier wegen der entsprechenden Versicherungsbedingungen genau zu erkundigen.
Die von uns erhobenen Stornierungsgebühren erhalten Sie von Ihrer Reiserücktrittsversicherung erstattet, wenn der Stornierungsgrund durch Ihre Versicherung abgedeckt ist.